Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Helion-Server

Mindspace Solutions GmbH, Mohorner Str. 13, 01159 Dresden („Mindspace“, „wir“)

Diese Bedingungen gelten für den Kauf der Helion-Server. Für Beratung, Schulungen und individuelle KI-Lösungen gelten unsere allgemeinen AGB.

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§ 1 Geltungsbereich, nur für Unternehmer

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung der Server Helion Pro, Helion Max und Helion Ultra (zusammen „Helion-Server“) samt vorinstallierter Software sowie für damit verbundene Leistungen wie Einrichtung, Einweisung, Reparatur und Support.
  2. Wir verkaufen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließen wir nicht. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit handelt. Auf Verlangen weist er dies nach, etwa durch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder einen Registerauszug.
  3. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in ihrer Kenntnis liefern.
  4. Diese AGB gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir erneut auf sie hinweisen müssen.
  5. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist ein schriftlicher Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf unserer Website, in Prospekten und Präsentationen sind kein bindendes Angebot. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Die Bestellung des Kunden ist ein verbindliches Angebot, das wir innerhalb von vier Wochen annehmen können. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung) oder die Ware ausliefern.
  3. Für den Leistungsumfang ist allein unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Wir liefern den in der Auftragsbestätigung genannten Helion-Server mit der bei Auslieferung aktuellen Version der Software „Helion“ und den vorinstallierten KI-Modellen. Einrichtung, Einweisung, Datenübernahme, Anbindung an Systeme des Kunden, Support und Wartung schulden wir nur, wenn die Auftragsbestätigung sie ausdrücklich nennt.
  2. Die vereinbarte Beschaffenheit ergibt sich abschließend aus der Produktbeschreibung in der Auftragsbestätigung. Werbeaussagen, Angaben auf der Website und sonstige öffentliche Äußerungen werden nur Vertragsinhalt, wenn wir sie in die Auftragsbestätigung aufnehmen.
  3. Angaben zur Zahl gleichzeitiger Nutzer, zur Antwortgeschwindigkeit, zur Kontextlänge und zur Menge verarbeitbarer Dokumente sind unverbindliche Richtwerte. Sie hängen von der Art der Nutzung, den Dokumenten, dem Modell und der Netzwerkumgebung des Kunden ab.
  4. Wir dürfen Komponenten (etwa Grafikkarte, Arbeitsspeicher, Datenträger, Mainboard, Netzteil, Gehäuse) durch gleichwertige oder bessere ersetzen, insbesondere bei Lieferengpässen, und Software sowie KI-Modelle weiterentwickeln oder durch gleichwertige ersetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und die vereinbarte Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt.
  5. Eine Garantie im Rechtssinne übernehmen wir nur, wenn wir eine Angabe ausdrücklich und schriftlich als „Garantie“ bezeichnen.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. Sie verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ab unserem Sitz in Dresden, zuzüglich Verpackung, Versand und – auf Wunsch des Kunden – Transportversicherung. Einrichtung, Einweisung und Anfahrt berechnen wir gesondert, soweit sie nicht im Preis enthalten sind.
  2. Liegen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate und ändern sich in dieser Zeit unsere Einkaufspreise für Grafikkarten, Arbeitsspeicher oder Datenträger, passen wir den Preis im Umfang der nachgewiesenen Änderung an. Preissenkungen geben wir in gleicher Weise weiter. Steigt der Preis dadurch um mehr als 5 %, kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach unserer Mitteilung vom Vertrag zurücktreten.
  3. Der Kaufpreis ist ohne Abzug vor Auslieferung zu zahlen (Vorkasse), sofern die Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt. Wir liefern nach Zahlungseingang. Sonstige Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  4. Im Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährden, können wir ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheit erbringen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten (§ 321 BGB).
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenansprüche wegen Mängeln aus demselben Vertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht hat er nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zusagen. Lieferfristen beginnen erst, wenn alle technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind, der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat und eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
  2. Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Ereignisse – insbesondere Lieferengpässe bei Grafikkarten, Arbeitsspeicher oder anderen Komponenten, Störungen bei Vorlieferanten oder im Transport, Arbeitskämpfe, Epidemien und behördliche Maßnahmen – verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen erstatten wir dann unverzüglich.
  3. Werden wir trotz rechtzeitigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir informieren den Kunden unverzüglich und erstatten geleistete Zahlungen unverzüglich.
  4. Geraten wir in Lieferverzug, ist unser Schadensersatz wegen Verzugs bei einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % des Nettopreises der verspäteten Lieferung je vollendeter Woche begrenzt, insgesamt höchstens auf 5 %. Das Recht des Kunden, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten, und § 13 Abs. 1 bleiben unberührt.
  5. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  6. Nimmt der Kunde die Ware nicht rechtzeitig an oder verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, können wir Ersatz der Mehraufwendungen verlangen, für die Lagerung pauschal 0,5 % des Nettopreises je angefangenem Monat, höchstens 5 %.
  7. Verweigert der Kunde die Annahme oder Zahlung ernsthaft und endgültig oder lässt er eine ihm dafür gesetzte angemessene Frist fruchtlos verstreichen, können wir vom Vertrag zurücktreten und pauschal 20 % des Nettopreises als Schadensersatz verlangen. Einen höheren Schaden können wir nachweisen.
  8. Bei den Pauschalen nach Abs. 6 und 7 kann der Kunde nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Versand und Gefahrübergang

  1. Wir liefern nach unserer Wahl selbst, per Paketdienst oder per Spedition. Versandweg und Verpackung wählen wir nach pflichtgemäßem Ermessen.
  2. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Paketdienst, die Spedition oder die sonst mit dem Transport beauftragte Person übergeben haben. Liefern wir selbst aus, geht die Gefahr mit der Übergabe am Lieferort über. Verzögern sich Versand oder Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit unserer Mitteilung der Versandbereitschaft über.
  3. Der Kunde prüft die Sendung bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden, lässt sie vom Überbringer bestätigen und teilt sie uns unverzüglich in Textform mit.
  4. Wir empfehlen, die Originalverpackung aufzubewahren. Sendet der Kunde ein Gerät an uns, verpackt er es transportsicher. Schäden durch unzureichende Verpackung trägt der Kunde.

§ 7 Aufstellung, Einrichtung, Mitwirkung

  1. Der Kunde stellt auf eigene Kosten bereit: einen Aufstellort, der den Anforderungen der Betriebsanleitung entspricht, einen Stromanschluss, einen Netzwerkanschluss im lokalen Netz, einen Rechner mit aktuellem Browser für die Einrichtung und einen fachkundigen Ansprechpartner mit den nötigen Befugnissen.
  2. Übernehmen wir die Einrichtung, führen wir sie nach unserer Wahl vor Ort, per Videocall oder telefonisch durch. Sie ist erbracht, sobald der Helion-Server im Netz des Kunden erreichbar ist und das erste Administratorkonto angelegt ist.
  3. Mehraufwand, den der Kunde durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verursacht, etwa eine vergebliche Anfahrt, berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen.
  4. Für die Sicherheit seines Netzwerks, die Vergabe von Zugängen und Berechtigungen sowie die sichere Aufbewahrung von Kennwörtern, Setup-Codes und Wiederherstellungsschlüsseln ist der Kunde selbst verantwortlich.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum (Vorbehaltsware).
  2. Der Kunde behandelt die Vorbehaltsware pfleglich und versichert sie auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser und Diebstahl. Er darf sie weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Bezahlung bedarf unserer Zustimmung in Textform.
  3. Bei Zugriffen Dritter, etwa durch Pfändung, weist der Kunde auf unser Eigentum hin und benachrichtigt uns unverzüglich. Die Kosten der Abwehr trägt der Kunde, soweit der Dritte sie nicht erstattet.
  4. Handelt der Kunde vertragswidrig, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware herausverlangen.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.

§ 9 Software und KI-Modelle

  1. Die Software „Helion“ ist urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich unbegrenzte Recht, sie auf dem gelieferten Helion-Server für eigene Zwecke seines Unternehmens zu nutzen. Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
  2. Das Nutzungsrecht ist an das gelieferte Gerät gebunden. Der Kunde darf es nur zusammen mit dem Gerät und nur vollständig übertragen, wenn er die eigene Nutzung aufgibt und der Erwerber diese Bedingungen übernimmt. Ohne unsere Zustimmung in Textform sind nicht erlaubt: die Nutzung auf anderer Hardware, Vervielfältigungen über das für Betrieb und Datensicherung Nötige hinaus, die Vermietung sowie die Bereitstellung der Software oder ihrer Funktionen für Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden, etwa als Dienst für dessen Kunden.
  3. Der Kunde darf die Software nicht bearbeiten, dekompilieren oder zurückentwickeln, soweit §§ 69d, 69e UrhG dies nicht zwingend erlauben. Urhebervermerke, Seriennummern und technische Schutzmaßnahmen darf er weder entfernen noch umgehen.
  4. Die Software enthält Open-Source-Bestandteile, und die vorinstallierten KI-Modelle stammen von Dritten. Für sie gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen, die auf dem Gerät einsehbar sind oder die wir auf Anfrage übermitteln. Weitergehende Rechte, die diese Lizenzen dem Kunden einräumen, bleiben unberührt. Der Kunde hält die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der KI-Modelle ein.
  5. Wir liefern die bei Auslieferung aktuelle Softwareversion. Einen Anspruch auf neue Versionen, neue Funktionen oder neue KI-Modelle hat der Kunde nur, soweit dies gesondert vereinbart ist. Sicherheitsupdates stellen wir nach unserer jeweils veröffentlichten Support- und Update-Richtlinie bereit. Der Kunde installiert bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Frist.

§ 10 KI-Ergebnisse und zulässige Nutzung

  1. Helion erzeugt Texte, Zusammenfassungen, Dokumente und andere Ausgaben mit generativer KI. Diese Ausgaben beruhen auf Wahrscheinlichkeiten. Sie können unvollständig, veraltet, widersprüchlich oder falsch sein, auch wenn sie überzeugend klingen, und bei gleicher Eingabe unterschiedlich ausfallen. Wir schulden nicht, dass Ausgaben inhaltlich richtig, vollständig, für einen bestimmten Zweck geeignet oder frei von Rechten Dritter sind. Eine inhaltlich unzutreffende Ausgabe ist für sich genommen kein Mangel.
  2. Der Kunde prüft Ausgaben vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich, insbesondere vor rechtlich, finanziell, medizinisch oder sicherheitlich erheblichen Entscheidungen. Entscheidungen auf Grundlage von Ausgaben trifft allein der Kunde.
  3. Der Kunde setzt Helion nicht für Praktiken ein, die nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verboten sind, und nicht für rechtswidrige Zwecke. In sicherheitsgerichteten Anwendungen, zur Steuerung von Maschinen oder Anlagen, in der Medizintechnik oder als Teil eines Hochrisiko-KI-Systems im Sinne der KI-Verordnung setzt er Helion nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung ein.
  4. Der Kunde ist Betreiber im Sinne der KI-Verordnung und erfüllt die ihn treffenden Pflichten selbst, insbesondere die Sorge für ausreichende KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter (Art. 4 KI-Verordnung) und etwaige Transparenzpflichten gegenüber Dritten.
  5. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer in Helion einbringen, und stellt sicher, dass er zu ihrer Verarbeitung berechtigt ist. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Verletzung dieses § 10 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 11 Daten, Datensicherung, Datenschutz

  1. Die Daten des Kunden werden auf dem Helion-Server beim Kunden gespeichert und verarbeitet. Der Kunde ist für diese Daten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wir greifen auf das Gerät nur zu, wenn der Kunde eine Fernwartung freigibt (§ 14 Abs. 2) oder uns das Gerät übergibt.
  2. Der Kunde sichert seine Daten regelmäßig und dem Wert der Daten angemessen auf einem externen Medium. Geht ein Wiederherstellungsschlüssel verloren, können auch wir verschlüsselte Daten nicht wiederherstellen.
  3. Vor Einsendung oder Rückgabe eines Geräts sichert der Kunde seine Daten. Bei Prüfung, Reparatur oder Austausch dürfen wir das Gerät auf den Auslieferungszustand zurücksetzen oder Datenträger tauschen; dabei gehen gespeicherte Daten verloren. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
  4. Macht der Kunde uns personenbezogene Daten zugänglich, etwa bei Fernwartung oder Einsendung, schließen die Parteien vorher einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Mängelansprüche

  1. Der Kunde untersucht die Ware unverzüglich nach Ablieferung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB. Andere Kunden zeigen offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Ablieferung in Textform an; sonst sind Ansprüche wegen dieser Mängel ausgeschlossen. Die Mängelanzeige beschreibt den Mangel so genau wie möglich, einschließlich Fehlermeldungen und der Schritte, die zu ihm führen.
  2. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht in den Fällen des § 13 Abs. 1 und soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, insbesondere nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 1, 445b BGB.
  3. Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Beseitigung kann auch durch ein Update, durch Fernwartung mit Freigabe des Kunden oder, soweit zumutbar, durch eine Umgehungslösung erfolgen. Ein Ersatzgerät für die Dauer der Nacherfüllung stellen wir nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
  4. Ort der Nacherfüllung ist unser Sitz. Der Kunde sendet das Gerät nach Abstimmung mit uns ein. Liegt tatsächlich ein Mangel vor, tragen wir die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transportkosten.
  5. Liegt kein Mangel vor, für den wir einzustehen haben, und hätte der Kunde dies erkennen können, trägt er die Kosten für Prüfung und Transport sowie unseren Aufwand nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel darauf beruht, dass der Kunde oder Dritte das Gerät geöffnet, Komponenten verändert oder ergänzt, Software installiert oder verändert, bereitgestellte Updates nicht installiert oder das Gerät entgegen der Betriebsanleitung aufgestellt oder betrieben haben, oder soweit er auf natürlicher Abnutzung beruht.
  7. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 13.

§ 13 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz sowie bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei grober Fahrlässigkeit sonstiger Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Unsere Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Nettopreis des betroffenen Geräts je Schadensfall.
  4. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechung, haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung typischerweise zu erwarten sind.
  5. Außer in den Fällen des Abs. 1 haften wir für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, der bei einer Datensicherung nach § 11 Abs. 2 für ihre Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  6. Außer in den Fällen des Abs. 1 verjähren Schadensersatzansprüche gegen uns in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  7. Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 14 Support und Fernwartung

  1. Über die Mängelansprüche hinaus schulden wir Support, Wartung und Reaktionszeiten nur, soweit sie gesondert vereinbart sind. Andere Leistungen, etwa Hilfe bei der Bedienung oder die Behebung von Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, berechnen wir nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen.
  2. Fernwartung findet nur statt, wenn der Kunde sie im Einzelfall am Gerät freigibt. Die Freigabe ist befristet, und der Kunde kann sie jederzeit beenden. Vor der ersten Fernwartung schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (§ 11 Abs. 4).

§ 15 Referenznennung

Wir dürfen den Kunden nach Auslieferung mit Firmenname und Logo als Referenz nennen, etwa auf unserer Website und in Präsentationen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist Dresden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Dresden. Wir können den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.